Dauerhafte Zweckentfremdung von Wohnraum

Das STF beschäftigt sich bereits seit langer Zeit mit dem Thema der dauerhaften Zweckentfremdung von Wohnraum – zuletzt im April.

Warum „dauerhaft“?
Die Betonung liegt auf „dauerhaft“, weil uns ausführlich über Mehrfamilienhäuser im Stadtteil berichtet wurde, die entmietet und expizit umgebaut wurden, um sie dauerhaft gewerbemäßig zu vermieten. Diese Häuser haben keine Briefkästen, keine Klingelschilder und sie sehen aus wie Hotels ohne Außenwerbung. Damit unterscheidet sich aus Sicht des STF die Problemstellungen explizit von der Diskussion im Bauausschuss wie sie durch die HAZ berichtet wurde. Demnach habe das Empirica-Gutachten dazu geführt, dass im Bauausschuss nicht über eine Zweckentfremdungssatzung entschieden wurde, weil sich der Personalaufwand nicht lohne.

Warum ist das problematisch?
Diese Wohnungen werden nicht gelegentlich für touristische Zwecke vermietet und können auch nicht kurzfristig wieder dem „normalen“ Wohnungsmarkt zugeführt werden, sondern fehlen dauerhaft. Außerdem stellen sich viele Fragen hinsichtlich der Vorgaben zum Brandschutz, der Nutzung in Wohngebieten u.a.., die für Hotels sicherlich anders sind.

Ist das denn erlaubt?
Es gibt zu dem Thema eine Vielzahl an Fragen, auf die niemnand in der Stadtverwaltung Antworten geben kann, weil es niemanden gibt, der dafür zuständig ist. Das stellten auch die kommunalpolitischen Vertreter bei unserem Kommunalwahlforum am 09.07.2021 fest.
Es ist uns wichtig festzuhalten, dass es hier um den dauerhaften Verlust von dringend benötigtem Wohnraum geht. Wie wäre es mit einer/m Wohnraumfander:in zusätzlich zum erfolgreichen Abfallfahner?

Offene Fragen, auf die bislang niemand antworten konnte:

  • Ist es erlaubt aus einem bewohnten Mehrfamilienwohnhaus mitten in einem Wohnviertel ein „Hotel“ zu machen? Wer entscheidet darüber?
  • Bei wem können Nachbar:innen Fragen dazu stellen oder Missstände melden?
  • Wie ist es um den Brandschutz in diesen zweckentfremdeten Häusern bestellt? Wer kontrolliert das?
  • Durch gewerbliche Vermietung z. B. an Handwerker entstehen in enbebauten Wohngebieten unübliche Belästigungen durch Verkehr, Ver-/Entsorgung usw. Ist das hinzunehmen?
  • usw.

Das STF stell Menschen, die sich mit dem Thema beschäftigen möchten oder vielleicht auch eigentlich müssten, sehr gern detaillierte Informationen zur Verfügung. E-Mail: info@stadtteilforum-linden-sued.de